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Das Bistum Regensburg hat entschieden, die Aufarbeitungstätigkeit in Bezug auf die Regensburger Domspatzen von einer unabhängigen Stelle kritisch prüfen zu lassen. Gemeint ist damit die Recherche sowohl der Straftaten sexuellen Missbrauchs als auch der Straftaten körperlicher Gewalt, die im Bereich der Regensburger Domspatzen Mitarbeitern und Verantwortlichen zur Last gelegt wurden. Diese Aufgaben wurden einem externen Anwalt auf Empfehlung des Weißen Rings anvertraut, weil dieser Verein seit fast vier Jahrzehnten in Deutschland das Vertrauen der Öffentlichkeit aufgebaut hat, den Opfern von Kriminalität und Gewalt zur Seite zu stehen.

 

Studie:
„Der Chor zuerst – Institutionelle Strukturen und erzieherische Praxis der Regensburger Domspatzen 1945 bis 1995“

Die historisch-kritische Studie „Der Chor zuerst – Institutionelle Strukturen und erzieherische Praxis der Regensburger Domspatzen 1945 bis 1995“ von Dr. Bernhard Frings und Prof. Bernhard Löffler wurde vom Regensburger Verlag Friedrich Pustet aufgelegt.

Die beiden Autoren ordnen in ihrem Buch die Geschehnisse in Vorschule und Internat aus den 50er bis 90er Jahren historisch und sozialwissenschaftlich ein. Sie zeichnen darin die institutionellen Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten nach und analysieren die Belastungen, die sich aus der Kombination strenger Erziehungsmaximen, schulischer Vorgaben und großem Probenaufwand ergaben. Thematisiert wird auch die Rolle der Erziehenden (Präfekten) vor allem in Chor, Internaten und Vorschule.

Teile der Studie liegen hier als Download vor.

Die Fassung enthält neben Vorwort und Inhaltsverzeichnis das über 40-seitige Resümee sowie das Literaturverzeichnis.

Dr. Bernhard Frings/Prof. Bernhard Löffler: Studie „Der Chor zuerst“

Abschlussbericht

Der Abschlussbericht des beauftragten Rechtsanwalts Ulrich Weber unter dem Titel „Vorfälle von Gewaltausübung an Schutzbefohlenen bei den Regensburger Domspatzen“ liegt seit 2017 vor.

Die Chronologie der Aufarbeitung im Bistum Regensburg von 2010–2016 finden Sie hier.

Das Anerkennungsgremium hat Anträge bis Ende 2017 angenommen. Auch über diesen Zeitpunkt hinaus können Vorfälle sexuellen Missbrauchs und massiver körperlicher Gewalt bei den Missbrauchsbeauftragten des Bistums (Beauftragte für sexuellen MissbrauchBeauftragter für körperliche Gewalt) gemeldet werden.

Weitere Informationen und die Anträge auf Anerkennung finden Sie in unserem Bereich "Dienst & Hilfe":

Sexueller Missbrauch
Körperverletzung

Ulrich Weber

Unabhängiger Rechtsanwalt Ulrich Weber