„Ein inhaltlich tiefes, facettenreiches Dokument“: P. Dietmar Schon OP (des. Direktor des Ostkircheninstituts der Diözese Regensburg) analysiert die Gemeinsame Erklärung von Papst Franziskus und Patriarch Kyrill I.
Diese Begegnung in der kubanischen Hauptstadt Havanna war ein kirchengeschichtliches Novum und ein starkes Zeichen für die Ökumene: Vergangenen Freitag, dem 12. Februar, trafen sich mit Papst Franziskus und Patriarch Kyrill I. erstmals ein römisch-katholischer Papst und ein russisch-orthodoxer Patriarch und läuteten damit ein neues Kapitel der katholisch-orthodoxen Beziehungen ein.
Neben einem Gespräch in herzlicher Atmosphäre brachte die Begegnung auf Kuba eine dreißig Punkte umfassende „Gemeinsame Erklärung“ hervor, <link http: de.radiovaticana.va news _blank external-link-new-window erklärung von papst franziskus und patriarch kyrill>die Themen wie die Christenverfolgung im Nahen Osten, die Kirchenspaltung in Ost und West sowie die Notwendigkeit des gemeinsamen Voranschreitens in der Ökumene beinhaltete.
P. Dr. Dietmar Schon OP (designierter Direktor des Ostkircheninstituts der Diözese Regensburg sowie Lehrbeauftragter für Ostkirchenkunde an der Universität Regensburg) hat sich die Gemeinsame Erklärung beider Kirchenoberhäupter genauer angesehen.
Die Gemeinsame Erklärung von Papst Franziskus und Patriarch Kyrill – eine Analyse
P. Dietmar, das Treffen von Papst Franziskus und Patriarch Kyrill hat eine gemeinsame Erklärung beider Kirchenoberhäupter erbracht. Haben sich Ihre Erwartungen daran erfüllt?
Meine Erwartungen sind sogar noch übertroffen worden. Die Begegnung war zweifellos höchst bedeutsam und ist ein weiterer Schritt zur Annäherung zwischen katholischer und orthodoxer Kirche. In der Gemeinsamen Erklärung wurde der Öffentlichkeit nicht nur ein Meisterstück zwischenkirchlicher Formulierung präsentiert, sondern auch ein inhaltlich tiefes, facettenreiches Dokument, das es nun fruchtbar zu machen gilt. Trotz vieler „heißer Eisen“, die darin angepackt wurden, spricht mich generell der positive Grundton an: Der Text bezeugt, dass - gemeinsame - christliche Verantwortung wahrgenommen wurde, ohne Verurteilung oder Schuldzuweisung. Damit wird überzeugend vermittelt, dass die gemeinsamen Auffassungen der beiden Kirchenoberhäupter nicht gegen etwas oder gegen jemanden gerichtet sind, sondern dass beide für die Verwirklichung christlicher Werte wie z.B. Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität und Religionsfreiheit eintreten.
Welchen Stellenwert hat - allgemein gesprochen - die Gemeinsame Erklärung?
Die Berichterstattung zur Begegnung von Patriarch Kyrill und Papst Franziskus hat die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit darauf gelenkt, dass angesichts zahlreicher Konflikte und weltweiter Probleme ein gemeinsames orthodox-katholisches Zeugnis möglich und sogar notwendig ist, um so die Chance für die erhofften und detailliert eingeforderten positiven Entwicklungen zu vergrößern. Leider sind in den Medien vereinzelt überholte Vorstellungen vermittelt worden, die das Erreichte verdunkeln können. So war z.B. zu lesen, dass die orthodoxe Kirche in 14 Kirchen „zerrissen“ sei. Das ist in doppelter Hinsicht völlig falsch. Zum einen wird vorausgesetzt, „katholisch“ bedeute „Uniformität“, was nicht zutrifft. Und diese falsche Vorstellung wird auch noch auf die Orthodoxie übertragen, als ob sie „uniform“ sein müsste oder sein sollte! Tatsächlich besteht die Orthodoxe Kirche aus 14 selbständigen „autokephalen“ Kirchen, die untereinander in vollkommener Gemeinschaft stehen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um „Zerrissenheit“, sondern um ein zentrales Element orthodoxen Kirchenverständnisses. Es ist zu hoffen, dass die Gemeinsame Erklärung nicht Opfer derartiger überholter Stereotypen auf beiden Seiten wird, sondern dass sie so sorgfältig gelesen und analysiert wird, wie es dieser Text verdient.
Die Gemeinsame Erklärung ist wegweisend, ein beredtes Zeugnis angesichts drängender, aktueller Probleme und sie kann darin zum Ausgangspunkt weiterer Annäherung zwischen orthodoxer und katholischer Kirche werden. Unbeschadet dessen ist sie kein Novum: sie steht in einer Reihe mit früheren Gemeinsamen Erklärungen z.B. von Papst Johannes Paul II. und dem Ökumenischen Patriarchen (2002, 2004) sowie mit Patriarch Teoctist von Rumänien (2002); hinzuzunehmen sind Gemeinsame Erklärungen wie z.B. die von Papst Benedikt XVI. mit dem Ökumenischen Patriarchen (2006), mit Erzbischof Christodoulos von Athen und ganz Griechenland (2006) und mit Erzbischof Chrysostomos II. von Zypern (2007). Sehr häufig gingen solchen Gemeinsamen Erklärungen ausdrucksstarke Gesten voraus, etwa eine Anerkennung von katholischerseits der Orthodoxie zugefügten Unrechts und eine aufrichtige Entschuldigung dafür. So sind Gemeinsame Erklärungen oft Spiegel einer Entkrampfung im zwischenkirchlichen Umgang und vergleichbar einer Tür hin zu besserem Verständnis und zu gegenseitiger Wertschätzung.
Wie kann sich die Gemeinsame Erklärung auf die orthodox-katholischen Beziehungen auswirken?
Das Dokument bietet eine sehr realistische Sicht auf die jahrhundertelange Entfremdung beider Kirchen, beklagt die dabei entstandenen Wunden und sieht sich unter den Auftrag des Herrn zur Einheit gestellt. Daneben gibt es neue Akzente, die Beachtung verdienen: die Wahl des Ortes, Kuba, wird z.B. symbolisch gedeutet als „Kreuzungspunkt von Nord und Süd sowie von Ost und West“ (Nr. 2), „weit weg von den alten Auseinandersetzungen der ‚Alten Welt‘“ (Nr. 3). Die Klärung theologischer Differenzen und die Suche nach beiderseits authentischen Formulierungen des Glaubens sind wichtig. Dennoch ist „Dialog“ mehr als die Suche nach Erklärungen, wer sich was vor Jahrhunderten gedacht hat, als dieses oder jenes Buch oder Dokument verfasst wurde. „Dialog“ wird zwischen sich beständig entwickelnden, dynamischen Kirchen geführt und zwar heute. Deshalb sollten neben der geschichtlichen Dimension auch heutige Themen und Konflikte, d.h. aktuelle Probleme heutiger Menschen, ihren Platz im orthodox-katholischen Dialog finden können. Das Dokument stellt deshalb bewusst der gemeinsamen Tradition (vgl. Nr. 5, ähnlich Nr. 4) die Notwendigkeit einer gemeinsamen Arbeit (vgl. Nr. 3) und die Notwendigkeit einer gemeinsamen Antwort auf die Herausforderungen der gegenwärtigen Welt (vgl. Nr. 7) an die Seite. Das öffnet den Dialog hin auf eine „Diapraxis“.
Der Leitgedanke „nicht Konkurrenten, sondern Geschwister“ in Nr. 24 des Dokuments ist als solcher nicht neu. Eine bedeutsame Weiterentwicklung besteht aber darin, dass konkrete Bereiche und Themen aufgezeigt werden, um diese Einsicht erlebbar zu machen. Auf dieser Ebene liegt auch ein kleines, aussagekräftiges Detail: Papst Franziskus hat das Dokument unterschrieben mit „Franziskus, Bischof von Rom, Papst der katholischen Kirche“. Diese Formulierung ist mir bislang noch nicht begegnet. Der unscheinbarste der päpstlichen Titel, nämlich „Bischof von Rom“, ist der älteste und ehrwürdigste von allen, in seiner bis in die Zeit der Apostel zurückreichenden Bedeutung einhellig geachtet auch von der Orthodoxie. Das daneben gestellte „Papst der katholischen Kirche“ setzt in besonders geglückter Weise den Gedanken von „Schwesterkirchen“ um; hier spricht sich ein tiefer Respekt vor der eigenständigen, gleichrangigen Bedeutung der Orthodoxie aus, jenseits von „Konkurrenz“ und einem die östliche Tradition des Christentums kränkenden westlichen Überlegenheitsgefühl.
Wie politisch ist die Gemeinsame Erklärung?
Es handelt sich um ein eindeutig kirchliches Dokument, das den Mut beider Kirchen bezeugt, aktuelle Probleme aufzugreifen, auch wenn diese politische Implikationen haben. Ein erstes Beispiel dafür betrifft die Aussagen zu den gewaltsamen Auseinandersetzungen im Nahen Osten. Ausgangspunkt ist die Sorge angesichts fortdauernder Verfolgung, Vertreibung und Ausgrenzung von Christen, die in eindrucksvoller Klarheit beim Namen genannt wird. Solche Eindeutigkeit scheint notwendig: Ein Medienbericht der letzten Tage hat zu Recht die Leiden von Sunniten, Schiiten, Aleviten und Kurden in Aleppo betont. Die Leiden dortiger Christen blieben dagegen unerwähnt. Warum? Sind die Leiden von Christen weniger schmerzhaft? Die Gemeinsame Erklärung ist viel gerechter als der erwähnte Beitrag. Die Folgerung, die aus der Erinnerung an verfolgte Christen gezogen wird, ist nicht Parteinahme, sondern ein Mitgefühl mit den Leiden aller Betroffenen und ein eindringlicher Appell an die internationale Gemeinschaft, jeglicher Gewalt und dem Terrorismus ein Ende zu setzen „und zugleich durch den Dialog zu einer raschen Wiederherstellung des inneren Friedens beizutragen“ (vgl. Nr. 10). Der Blick weitet sich auf ein brüderliches Zusammenleben zwischen verschiedenen Volksgruppen, Kirchen und Religionen; der Weg dahin wird in besonderen Bemühungen um einen dauerhaften und zuverlässigen Frieden erkannt (vgl. Nr. 11). Sehr beredt ist auch die Betonung des interreligiösen Dialogs (vgl. Nr. 13); dabei werden einige inhaltliche Früchte dieses Dialogs rezipiert, darunter die interreligiöse Grundeinsicht, dass keine kriminelle Handlung mit Religion gerechtfertigt werden kann.
Denselben Geist atmen die Aussagen zur Ukraine. Zuerst wird betont, dass der den Kirchen gemeinsame Verkündigungsauftrag eine gegenseitige Achtung voraussetzt, was zugleich jede Form von Proselytismus (Zwangsbekehrungen) ausschließt. Die Eindeutigkeit der Formulierung mag beitragen, Ängste abzubauen; das wird umso besser gelingen, je sorgsamer die Kirchen mit den Grundsätzen in Nr. 24 und 25 umgehen. Auch hier muss der Leitgedanke „nicht Konkurrenten, sondern Geschwister“ Platz greifen; der Text bietet dazu einige Eckpunkte orthodox-katholischen Umgangs miteinander, die meines Wissens so noch in kein gemeinsames Dokument Eingang gefunden haben. Damit wird viel Stoff zum gemeinsamen Entdecken, Diskutieren und Umsetzen geboten. In Nr. 25 folgen Aussagen zu einem langjährigen Streitpunkt, nämlich der Wiederzulassung der ukrainisch-katholischen Kirche nach dem Ende der sowjetischen Unterdrückung. Hier hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass unter dem sowjetischen atheistischen Regime alle Kirchen gleichermaßen gelitten haben; Zeugen dafür sind die zahlreichen Märtyrer der verschiedenen Kirchen. Dadurch wurde gedanklich der Weg geebnet, um auf die von der gemeinsamen Dialogkommission zur Konfliktlösung formulierten Beschlüsse von Balamand (1993) und Baltimore (2000) zurückzugreifen und deren Eckpunkte für einen versöhnten Umgang miteinander zu rezipieren. Erst dann folgt ein Blick auf die politische Seite, die aktuellen Auseinandersetzungen in der Ukraine. Wiederum gilt den Opfern Solidarität, den Konfliktparteien jedoch unterschiedslos die Mahnung zur Besonnenheit, Solidarität und zum Frieden.
Welche Aufgaben folgen aus der Gemeinsamen Erklärung?
Ich bin überzeugt, dass sich die verschiedenen Kirchen, Institute und einzelne Fachleute, Forschung und Lehre, bereitwillig der im Dokument zahlreich gebotenen thematischen Anknüpfungspunkte annehmen werden. Es gilt zunächst zu sondieren, ob und wie Bereitschaft besteht, sich damit gemeinsam auseinanderzusetzen. Dazu bedarf es einer Klärung von Methoden und geeigneten Rahmenbedingungen; diese sollten den Auftrag der gemischten Dialogkommission nicht relativieren, sondern ergänzen. Das künftige „Ostkircheninstitut der Diözese Regensburg“ wird gerne die ihm möglichen Beiträge auf dieser spannenden ökumenischen Entdeckungsreise leisten.