Regensburg, 8. März 2024
Die GEMA und der Verband der Diözesen Deutschlands haben eine Einigung über die Nutzung von Musik in Gottesdiensten getroffen, die bis Ende 2026 gelten wird.
Sie gehört zur Liturgie dazu – die Kirchenmusik. Die Nutzung von Musikwerten, die zum Repertoire der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gehören, war bis Ende letzten Jahres durch eine Vereinbarung zwischen dem VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) und der GEMA geregelt. Die Vereinbarung konnte wegen nicht geklärter Fragestellungen zum Ende des Jahres nicht verlängert werden.
Doch nun gibt es grünes Licht: Es konnte ein neuer Vertrag geschlossen werden. Er garantiert bis zum 31. Dezember 2026, dass auch weiterhin Musik aus dem GEMA-Repertoire in liturgischen Feiern wiedergegeben werden kann.
Weiterhin soll ein rechtliches Verfahren geführt werden, dass sich mit der Vergütungspflichtigkeit des Gemeindegesangs in Gottesdiensten und der dem Vertrag zugrundeliegenden Berechnungsgrundlage des angewendeten Tarifs befasst. GEMA-Vergütungen können entweder nachberechnet oder rückerstattet werden, sobald dies geklärt ist.
Musikwerke, die dem Gottesdienstvertrag unterfallen, müssen von Kirchengemeinden weder gemeldet noch gesondert vergütet werden.
(kw)