
Bistum
Für Mitarbeiter der Diözese
Aktuelle Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese
Herzlich Willkommen im Mitarbeiterbereich des Bistums Regensburg! Hier finden Sie als Angestellter oder Angestellte der Diözese Regensburg aktuelle Informationen.
16.12.2020
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/116_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Christmette / Sternsingeraktion
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu Heiligabend:
Wie Sie in den Medien mitbekommen haben, trifft die staatliche Ausgangssperre ab 21 Uhr erklärtermaßen und ohne vorherige Rücksprache mit den bayerischen Diözesanbischöfen auch die Christmetten an Heiligabend in vielen Pfarreien. Die bayerischen Bischöfe hatten sich bei der Staatsregierung nochmals eindrücklich für eine Ausnahmegenehmigung eingesetzt und dabei auf die hohe Bedeutung der Messe des Heiligabends und auf die drohende Verdichtung der Messbesucher auf Nachmittag und frühen Abend hingewiesen - leider vergeblich. Wir werden zusammen mit den vielen betroffenen Gläubigen und vielen ehrenamtlichen Helfern und Ordnern, die sich auf die späte Christmette eingestellt hatten, nun diese staatliche Regelung hinnehmen und das Beste daraus machen.
Heute hat uns dazu noch eine Information des Katholischen Büros in München (Prälat Lorenz Wolf) erreicht, das in Absprache zwischen Kirche und Staat einige wertvolle Regelungen trifft (s. Anlage). Hierbei ist auch die Möglichkeit einer gestreamten Messe, die nur durch Hauptamtliche gefeiert wird, eröffnet - für Menschen, die beruflich unterwegs sind, gilt ja bekanntlich die Ausgangssperre nicht (s. Nr. 3). Ehrenamtliche können dabei nicht teilnehmen.
Die zahlenmäßige Obergrenze für Gottesdienste im Freien wird auf 200 festgelegt, werden mehr Gläubige erwartet, sollte Kontakt mit den Ordnungsbehörden aufgenommen werden (Nr. 8).
Wichtig ist auch noch die Möglichkeit für Vokal- und Instrumentalensembles (je nach Platzgröße bis max. 10 Personen), anlassbezogene Proben - nicht regelmäßig wiederkehrende Proben - zu halten (Nr. 9).
Zur Sternsinger-Aktion:
Das Bistum Regensburg schließt sich einer aktuellen Empfehlung des Kindermissionswerk 'Die Sternsinger' und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) als bundesweite Träger der Sternsingeraktion an:
In der jetzigen Situation verzichten die Sternsinger auf einen Besuch in den Wohnungen und an den Haustüren. Die Menschen sehnen sich nach dem Segen der Sternsinger. Deshalb findet die Aktion Dreikönigssingen auf neuen Wegen statt: kontaktlos und kreativ, solidarisch mit den Kindern in der Welt.
Nichts machen ist keine Alternative. Daher empfehlen wir den Pfarreien alternative Aktionsformen: Segensbriefe und -pakete werden zugeschickt oder verteilt, digitale Sternsingerbesuche sind möglich, in den Gottesdiensten liegt der Segen bereit. ... Weitere Ideen finden sind hier: https://www.sternsinger.de/sternsingen/sternsingen-und-corona/ideen-tipps/
Die kommende Sternsingeraktion wird bis zum 2. Februar verlängert, so haben alle länger Zeit den Segen zu erhalten.
Der Leitgedanke der engagierten Mädchen und Jungen in Coronazeiten bleibt: "Heller denn je"; die Welt braucht eine frohe Botschaft!
Herzliche Grüße,
Michael Fuchs
Generalvikar
Anlagen in PDF-Format:
2.Pressemitteilung des Kindermissionswerks ‚Die Sternsinger‘ und des BDKJ zur Sternsingeraktion
11.12.2020
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/113_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Aktualisierte Informationen zu Bestattungen aufgrund der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember 2020
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren
das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat soeben eine aktualisierte Information zu Bestattungen aufgrund der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember 2020 veröffentlicht, die Sie anhängend finden.
Nach dieser Information ist eine Bestattung (ebenso wie Aussegnung etc.) auf dem Friedhof, egal in welcher Trägerschaft sich dieser befindet, nur noch im engen Familienkreis (Definition ebenfalls in der anhängenden Information) möglich.
Die diözesanen Anweisungen werden in diesem Punkt kommende Woche angepasst.
Mit freundlichen Grüßen, i.A.
J. Frühwald-König
09.12.2020
Diözesane Anweisungen für die Liturgie. Stand 09.12.2020
Die zehnte Änderung der diözesanen Anweisungen für die Liturgie können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
21.09.2020, 12:30 Uhr
Dienstvereinbarung über die Durchführung eines Dienstbetriebs, der an die besonderen Erfordernisse der Pandemie angepasst ist, in der Zeit vom 01.10.2020 bis 30.04.2021
PDF-Download der Dienstvereinbarung: Dienstvereinbarung vom 16.09.2020
Anlagen in PDF-Format:
1. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (in der Fassung vom 16.04.2020)
2. SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel vom 20.08.2020 (BAMS)
4. „Hilfestellung für die Handlungshilfe…“
27.05.2020, 08:50 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/30_53) für alle Pfarreien - Betr.: Kirchliche Jugendarbeit und Corona
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
anhängend finden Sie aktuelle Hinweise und Informationen des Bischöflichen Jugendamtes zur kirchlichen Jugendarbeit in der Corona-Pandemie.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. J. Frühwald-König
27.05.2020, 08:45 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/52_BO) für alle Pfarreien mit Kinderbetreuungseinrichtungen
Betr.: Info Betriebsarzt - Beschäftigung von Mitarbeiter/inne/n der Risikogruppe in Einrichtungen zur Kinderbetreuung
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend eine Information des Betriebsarztes für die Träger und Leitungen der verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Ausweitung der Kinderbetreuung geht mit vielen Fragen einher; insb. zum Thema des Arbeitsschutzes bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, die auf Grund von Vorerkrankungen u./o. Alter ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, wird in den behördlichen Informationen noch (zu) wenig (verbindlich) informiert. Bitte finden Sie anbei unsere betriebsärztliche Stellungnahme vorrangig zu diesem Thema.
Für Rückmeldungen und Fragen stehen wir im Rahmen unserer Telefonsprechstunden (Terminvereinbarung umkompliziert vermittels: https://calendly.com/dr_kolbeck - "Kurze telefonische Beratung") zur Verfügung; bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Grund der vielen Anfragen derzeit E-Mails oder Nachrichten auf unserem Anrufbeantworter mit "Bitte um Rückruf" nicht nachkommen können.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Betriebsärzte
Dr. M. Kolbeck
Dr. P. Grab"
Download - Betriebsärztliche Stellungnahme
30.04.2020, 12:30 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/43_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Der Dienst der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker während der Corona-Pandemie
(1) Honorarkräfte
Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die gegen Honorarzahlungen ihre Dienste erbringen, bilden
das Rückgrat der kirchenmusikalischen Versorgung in unserem Bistum. Sie leisten als Organisten,
Chorleiterinnen oder durch andere kirchenmusikalische Tätigkeiten einen unschätzbar wertvollen
Dienst für die Liturgie.
In der Zeit, in der Chorproben nicht möglich sind und viele der sonst üblichen Gottesdienste nicht
stattfinden können, hat gerade diese Personengruppe durch die wegfallenden Dienste häufig erhebliche
finanzielle Einbußen. Während für viele nebenberufliche Kirchenmusiker die Einnahmen aus
ihren Diensten nur als Zubrot zu ihrem normalen Einkommen zu sehen sind, stellt bei anderen jedoch
der kirchenmusikalische Dienst eine erhebliche Säule ihrer Einkünfte dar.
Viele Kirchenstiftungen wollen auch in der Krise Verantwortung für diese Honorarkräfte übernehmen
und ihnen trotz ausgefallener Dienste in bester Absicht eine Art von "Ausfallhonorar" zahlen. Nach
eingehender Beratung mit Experten muss davon jedoch dringend abgeraten werden! Zahlungen an
Honorarkräfte trotz nicht erbrachter Leistung rückt diese kirchenmusikalische Tätigkeit sehr in die
Nähe einer abhängigen Beschäftigung und könnte unter Umständen enorme Nachforderungen staatlicher
Stellen an Sozialleistungen nach sich ziehen. Daher sind solche Zahlungen im Interesse der Kirchenstiftung
zu unterlassen! Bitte empfehlen Sie dem betreffenden Personenkreis die Inanspruchnahme
staatlicher Hilfeleistungen.
Folgende konkrete Anfragen haben uns in den letzten Wochen hierzu vermehrt erreicht:
a) Habe ich als Kirchenmusiker ohne Anstellungsvertrag gegenüber der Kirchenstiftung Anrecht auf Ausfallleistungen für ausgefallene Gottesdienste bzw. Chorproben?
Nein, Ansprüche gegen die Kirchenstiftung auf Ausfallleistungen bestehen nicht. Zwischen den Kirchenmusikern ohne Anstellungsvertrag und den Kirchenstiftungen werden Dienstverträge über die
Erbringung von musikalischen Leistungen geschlossen. Aufgrund der Bayerischen Verordnung über
Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (BayIfSMV) vom 27.03.2020, nunmehr
verlängert durch die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom
16. April 2020, sind kirchliche Veranstaltungen und Versammlungen, hierunter fallen insbesondere
Gottesdienste und Chorproben, behördlich untersagt. Die Erfüllung der vereinbarten musikalischen
Leistung war bis dato faktisch nicht möglich. Dadurch entfallen gem. §§ 275, 326 Abs. 5 BGB die jeweiligen
Leistungspflichten, so dass auch kein Anspruch auf Ausfallleistungen besteht.
b) Habe ich als Kirchenmusiker ohne Vertrag die Möglichkeit Honorarersatzleistungen für die aufgrund der staatlichen Verordnungen ausgefallenen Chorproben oder Gottesdienste von staatlicher Seite zu erhalten?
Der Bund sowie der Freistaat Bayern sind bestrebt, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
und der notwendig gewordenen Maßnahmen abzufangen und möglichst gering zu halten. Hierfür hat
der Bund zusammen mit den Ländern das Soforthilfe-Programm für Betriebe und Freiberufler sowie
Künstler ins Leben gerufen. Weitere Informationen zu den Modalitäten und Voraussetzungen erhalten
Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und unter
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
und bayern-kreativ.de/aktuelles/corona-erste-hilfe/.
c) Kann/Muss/Darf ich als Kirchenstiftung Ausfallleistungen, in welcher Form auch immer, an meinen auf Honorarbasis tätigen Kirchenmusiker ohne Anstellungsvertrag zahlen?
Nein, von der freiwilligen Zahlung von Ausfallleistungen wird dringend abgeraten! Kirchenstiftungen
sind grundsätzlich zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere
die ordnungsgemäße Haushaltsführung. Freiwillige Zahlungen an auf Honorarbasis tätige Kirchenmusiker
ohne Anstellungsvertrag sind als Schenkungen im rechtlichen Sinne zu qualifizieren und nicht
vom dem von der Kirchenverwaltung aufzustellenden Haushaltsplan umfasst. Als außerplanmäßige
Ausgabe i.S.d. Art. 28 KiStiftO sind freiwillige Zahlungen gem. Art. 46 Abs. 1 KiStiftO zwingend vorab
der Bischöflichen Finanzkammer Regensburg anzuzeigen!
(2) Angestellte Kirchenmusiker/innen
Kirchenmusik ist ein Teil des gemeindlichen Lebens, nicht nur für alle sicht- und hörbar bei den Gottesdiensten, sondern auch von der Öffentlichkeit verborgen bei der Probenarbeit mit den Chören.
Kirchenchöre sind in den Gemeinden nicht nur eine Gesangsgruppe, sondern auch eine wichtige soziale
Gruppierung. Die Chorproben sind daher für viele nicht nur musikalische Arbeit, sondern sie
haben auch einen großen sozialen Stellenwert, oft über mehrere Generationen und Altersgruppen
hinweg. Oft ist die Chorprobe für ältere Menschen der einzige Treffpunkt mit anderen in der Woche.
In der aktuellen Krisenzeit fallen diese Treffen weg. Gerade jetzt ist es für die Chorleiter/innen wichtig,
den Kontakt (vor allem) mit ihren älteren Chorsängern telefonisch zu halten. Außerdem nutzen
viele Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker die aktuelle Zeit um neue Formen der Probenarbeit
anzubieten: Chorstimmen werden oftmals einzeln aufgenommen und den Sänger/innen zum Proben
zugeschickt - ein aufwändiges Verfahren, durch das aber verlorene Probenzeit gut überbrückt werden
kann. An vielen Orten finden mittlerweile beispielsweise Einzelproben und Instrumentalunterricht
über WhatsApp, Skype oder andere Plattformen statt.
Die Zeit ausgefallener Gottesdienste konnte und kann auch dazu genutzt werden um evtl. noch vorhandene
Notenkopien digital neu zu setzen, Literaturstudium zu betreiben, Arrangements und Bearbeitungen
(vor allem im Kinder- und Jugendchorbereich) zu erstellen und natürlich vor allem auch zu
üben. Denn Stillstand am Instrument ist Rückschritt. Auch durch die zu erwartende enorme Anzahl
von nachzuholenden Requiemsgottesdiensten werden viele ausgefallene Dienststunden wieder
"hereingeholt" werden. Für die kommende Zeit der vorsichtigen Öffnung von Gottesdiensten, bei
denen Gemeindegesang nahezu oder ganz wegfallen wird, sind besonders kreative Ideen der Kirchenmusiker gefragt, mit Instrumentalliteratur oder Sologesängen (die zum Teil neu einstudiert werden
müssen) die Feier der Liturgie auch in eingeschränkter Weise würdig zu gestalten.
Somit stellt sich die Frage nach fachfremder Beschäftigung von Kirchenmusikern eigentlich nicht, die
uns aber dennoch erreicht hat: Arbeitsrechtler raten eindringlich davon ab, angestellten Kirchenmusikern
andere, womöglich nicht mehr zumutbare, Aufgaben zuzuweisen. Die Rechtsprechung sieht
nur in eng umgrenzten Fällen die Zuweisung anderer, jedenfalls aber zwingend zumutbarer, Aufgaben
als zulässig an. Die Zuweisung einfacher handwerklicher Aufgaben z.B. unterfällt nicht mehr dem
Direktionsrecht der Kirchenstiftung, da dies für einen Kirchenmusiker eine nicht seinen persönlichen
Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende und damit zumutbare Aufgabe darstellt.
(3) Chorproben
Wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr durch das Singen bleiben Chorproben bis auf weiteres ausgesetzt.
Aus einer Mitteilung des Gesundheitsamts Regensburg vom 28. April 2020 geht sogar hervor,
dass Chorproben derzeit auch rechtlich nicht zulässig sind und dementsprechend geahndet werden.
(4) Kirchenkonzerte
Kirchenkonzerte sind generell wegen der erhöhten Infektionsgefahr der Künstler, aber auch des Ansteckungsrisikos der Besucher bis mindestens 31. August 2020 nicht möglich.
Michael Fuchs
Generalvikar
23.04.2020, 12:15 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/41_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Wiederzulassung von Gottesdiensten mit Beteiligung der Gläubigen - Neue Informationen
Sehr geehrte Herren Pfarrer/Pfarradministratoren, liebe Mitbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren
die vorsichtige Öffnung für Gottesdienste (Messfeiern und andere liturgische Feiern) mit eingeschränkter Teilnehmerzahl rückt näher. Am 17. April 2020 habe ich Ihnen geschrieben: "Damit die Pfarreien für die entsprechenden Vorbereitungen eine Woche Zeit haben, sollten diese Gespräche zwischen Kirche und Staat bis Ende der kommenden Woche [also diese Woche, M.F.] abgeschlossen sein und die Pfarreien dann umgehend über die Regelungen informiert werden." Leider zieht sich diese Klärung noch etwas länger hin, sodass wir erst im Laufe der nächsten Woche, vermutlich nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am Donnerstag, 30. April, vom Beschluss des bayerischen Kabinetts erfahren werden und diese dann für die Diözese in Bestimmungen gießen und Ihnen mitteilen können. Die Vorbereitungszeit für die Gottesdienste mit eingeschränkter Öffentlichkeit ab Montag, 4. Mai, ist dann relativ kurz. Vermeiden Sie trotzdem, jetzt schon mit detaillierten Angaben zur Feier des Gottesdienstes ab dem 4. Mai an die Öffentlichkeit zu gehen, die dann ggf. durch die staatlichen Vorgaben nicht gedeckt sein könnten.
Schon jetzt ist jedoch absehbar, dass für die Gottesdienste ab 4. Mai erhöhte Hygienevorschriften gelten werden. Dies betrifft nicht nur die Wahrung von vermutlich 1,5 - 2 m (!) Abstand nach allen Richtungen (!), sondern auch die Nutzung von Masken, Desinfektionsmitteln, Markierungshilfen für Wege und Plätze (z.B. buntes Papier, Klebestreifen für Bänke und Boden) und Handschuhen (z.B. Einmalhandschuhe). Ich bitte Sie daher, sich diese Gegenstände zeitnah zu besorgen. Für die Schutzmaske ist jede/r Mitfeiernde selbst zuständig; Desinfektionsmittel werden vor Ort gestellt. Auch wäre es gut, ein oder mehrere Teams für die Ordnung der Gottesdienste zusammenzustellen, wobei auch hier stets die geltenden staatlichen Vorgaben zum Infektionsschutz zu beachten sind.
Für Ihre Geduld danke ich Ihnen sehr. Uns darf dabei neben der österlichen Zuversicht dieser Wochen auch die Freude leiten, dass mit der vorsichtigen Öffnung bald ein kleines Stück Normalisierung des sakramentalen kirchlichen Lebens möglich wird.
Herzliche Grüße
Michael Fuchs
Generalvikar
23.04.2020, 07:45 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/40_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Verschiebungen von Eheschließungen wegen der Corona-Krise
Aufgrund der Corona-Epidemie und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen sind viele Brautpaare gezwungen, ihre geplanten Hochzeitstermine zu verschieben. Bereits angefertigte Ehevorbereitungsprotokolle sowie vom (Vize-)Offizial oder Generalvikar bzw. von einem Geistlichen mit allgemeiner Traubefugnis erteilte Dispensen, Erlaubnisse, Nihil obstat etc. behalten weiterhin ihre Gültigkeit, wenn der neue Trauungstermin auf ein Datum innerhalb eines Jahres fällt und die Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz stattfindet. Der neue Termin und der Grund der Verschiebung sind auf dem Ehevorbereitungsprotokoll bzw. auf einem Beiblatt zu vermerken. In Zweifelsfällen und bei etwaigen inzwischen eingetretenen relevanten Veränderungen der Ehevoraussetzungen (z.B. zwischenzeitlich erfolgter Kirchenaustritt, nicht mögliche vorherige Zivileheschließung) ist Rücksprache mit dem Bischöflichen Konsistorium Regensburg zu halten bzw. das Ehevorbereitungsprotokoll unter Angabe der eingetretenen Veränderungen - ggf. erneut -einzureichen. Erfolgt die Verschiebung mehr als ein Jahr über den ursprünglich angesetzten Hochzeitstermin hinaus, ist Rücksprache mit dem Bischöflichen Konsistorium Regensburg zu halten.
Bei Eheschließungen im Ausland gilt weiterhin, dass Taufscheine, eidesstattliche Erklärungen und Ledigeneide sowie Litterae dimissoriae zum Zeitpunkt der Trauung im Ausland nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Sollte diese Frist aufgrund einer Verschiebung nicht eingehalten werden können, müssen neue Dokumente besorgt bzw. neu ausgefertigt werden. Befinden sich die Trauungsunterlagen bereits beim Traupfarramt im Ausland, dann sollte das Brautpaar im eigenen Interesse mit dem dortigen Pfarramt schon bei der Vereinbarung des neuen Hochzeitstermins klären, ob die vor mehr als sechs Monaten bestätigten Dokumente ausreichend sind oder neue nachgereicht werden müssen und ggf. auch ein neues Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt werden muss.
17.04.2020, 14:20 Uhr
Religionsfreiheit und Vorgaben des Infektionsschutzes in Einklang bringen
Sehr geehrte Herren Pfarrer/Pfarradministratoren,
liebe Mitbrüder,
in der Diskussion um die Teilnahme von Gläubigen in Gottesdiensten hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz am Donnerstag, 16.04.2020, eine Öffnung für Anfang Mai in Aussicht gestellt. Die bayerischen Bischöfe haben sich heute darüber verständigt, dass nächste Woche Gespräche mit den staatlichen Stellen über geeignete Konzepte stattfinden, die die Religionsfreiheit und die Vorgaben des Infektionsschutzes in Einklang bringen. Ein konkretes Datum für diese Öffnung steht noch nicht fest.
Damit die Pfarreien für die entsprechenden Vorbereitungen eine Woche Zeit haben, sollten diese Gespräche zwischen Kirche und Staat bis Ende der kommenden Woche abgeschlossen sein und die Pfarreien dann umgehend über die Regelungen informiert werden.
Für die bisherigen Bemühungen, die zur Senkung der Zahlen beigetragen haben, möchte ich Ihnen und Euch auch ausdrücklich im Namen unseres Bischofs Rudolf Voderholzer einen großen Dank aussprechen. Jetzt bitte ich weiter um Geduld, gerade in dem Wissen, dass dieser Weg allen Gläubigen und Priestern außerordentlich viel abverlangt und auch nach einer ersten, behutsamen Öffnung weiter abverlangen wird.
Zum bevorstehenden Weißen Sonntag, den Oktavtag des Osterfestes und Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit, wünsche ich Ihnen und Euch Gottes Segen.
Generalvikar Michael Fuchs
17.04.2020, 14:20 Uhr
Aktuelle Informationen für alle Mitarbeiter/innen: Dienstbetrieb ab dem 21. April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Bistumsleitung und die Mitarbeitervertretung MAV-AV wollen die Gesundheit der Mitarbeitenden möglichst umfassend schützen und gleichzeitig den Dienstbetrieb weitestgehend sichern. Dazu haben sich beide Parteien in der beigefügten Dienstvereinbarung darauf verständigt, wie gemeinsam mit der Situation aufgrund des Corona Virus weiter umgegangen werden soll. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf umfassenden präventiven Maßnahmen.
Die Anlage gibt den aktuellen Verhandlungsstand wieder, mit dem Abschluss der Dienstvereinbarung ist am Montag zu rechnen. Ich versende diese Information bereits heute im Auftrag des Herrn Generalvikars, damit Sie frühzeitig informiert sind.
Sie werden gebeten ab 21.04.2020, sofern Sie nicht durch mobiles Arbeiten und Schichteinsatz bereits tätig sind, wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Sind Sie über 60 oder gehören einer Risikogruppe an, bleiben Sie bitte weiter zu Hause, bis sich Ihr/e Vorgesetzte/r bei Ihnen meldet und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmt.
Ich danke Ihnen allen im Namen des Herrn Generalvikars für Ihr Mitwirken und grüße Sie freundlich.
Bleiben Sie gesund.
i.A.
Dr. Johannes Frühwald-König
Referent im Generalvikariat
Download - Dienstvereinbarung Entwurf
Download - Arbeitsschutzstandards
15. April 2020, 15:10 Uhr
Corona/Covid19
Wichtige Hinweise für alle Bauverantwortlichen
Sehr geehrte Verantwortliche für kirchliche Baumaßnahmen
Ergänzend zu den am 24.03.2020 veröffentlichten Empfehlungen, möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben weitere wichtige Informationen zukommen lassen.
Mit Unterstützung eines Fachanwalts für Baurechtsfragen haben wir für Sie die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen in der aktuellen Krisensituation (Corona-Pandemie) für Auftraggeber (Bauherrn) wie für Auftragnehmer (Handwerker/Bauunternehmer) darstellen lassen. Diese Zusammenstellung möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben zur Kenntnisnahme und Beachtung zukommen lassen.
Bitte beachten Sie: Jeder Fall kann unterschiedlich gelagert sein und bedarf daher einer gründlichen Prüfung in Ihrer Verantwortung als Bauherr/Bauverantwortlicher.
In der Regel haben Sie bei Ihren Baumaßnahmen fachlich kompetente Vertreter (Architekten, Fachplaner, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren) beauftragt, die für Sie eine Bewertung der jeweiligen Situation vornehmen und Sie bei der Beurteilung kompetent unterstützen. Zögern Sie nicht, diese Expertise einzuholen.
Darüber hinaus gibt es für Sie in jedem Fall die Möglichkeit, sich mit dem Bischöflichen Baureferat in Verbindung zu setzen. Wir werden versuchen, soweit es uns möglich ist, Ihre offenen Fragen zu beantworten bzw. Ihnen Empfehlungen für weiterführende Rechtsberatung zu geben.
Telefon: 0941 / 597 1181
Mail: baureferat(at)bistum-regensburg.de
Nutzen Sie bitte diesen Service.
In der Hoffnung, dass es mit unserem gemeinsamen, aktiven Zutun gelingen möge, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass die medizinische Versorgung der Betroffenen auch weiterhin in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann, wünschen wir Ihnen vor allem Gesundheit und Zuversicht für die kommende Zeit.
Mit herzlichen Grüßen
Paul Höschl
Bischöflicher Baudirektor
Hier finden Sie die Kurzfassung der Bauvertraglichen Handlungsempfehlungen.
2. April 2020, 16:30 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/32_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Firmungen, Erstkommunionfeiern, Bischofstermine
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der staatlichen Beschränkungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus gehen derzeit vermehrt Anfragen hinsichtlich der Firmungen, Erstkommunionfeiern und anderer besonderer Feierlichkeiten in den Pfarreien im Bischöflichen Ordinariat ein.
Firmungen und andere Feierlichkeiten in den Pfarreien
Bis einschließlich Pfingstsonntag (31.05.2020) werden alle Firmungen abgesagt. Gleiches gilt für die Termine des Bischofs oder eines bischöflichen Vertreters zu Feierlichkeiten in den Pfarreien (Einweihungen, Jubiläen etc.). Bischofskaplan Michael Dreßel wird dies den betroffenen Pfarreien noch einzeln mitteilen.
Erstkommunionfeiern
Es wird dringend empfohlen, die Erstkommunionfeiern bis einschließlich Pfingstsonntag abzusagen.
Herzliche Grüße
Michael Fuchs
Generalvikar
1. April 2020, 16:50 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/30_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Weitere pastorale Anregungen und Weisungen für die Zeit der Corona-Pandemie in der Diözese Regensburg
Sehr geehrter Herr Pfarrer/Pfarradministrator,
in diesen Tagen der strengen Ausgangsbeschränkungen, die in Bayern vorerst bis 19. April 2020 dauern werden und durch die Mithilfe aller hoffentlich zu einer Verlangsamung der Virus- Verbreitung führen werden, geschieht in den Pfarreien viel Gutes und Segensreiches. Täglich erreichen uns aus den Pfarreien neue Ideen, wie wir den Menschen gerade in dieser schwierigen Zeit - unter Beachtung aller Vorschriften - nahe sein und ihnen etwas von der österlichen Botschaft bringen können.
Die nachfolgende Auflistung, um deren Weitergabe an die Priester, Diakone, Pastoralreferenten/- innen, Gemeindereferenten/-innen in der Pfarrei ich Sie bitte, ist aus diesem diözesanweiten Austausch entstanden und soll in Ergänzung der verschiedenen Hilfen im Internet (www.bistumregensburg.de) als weitere Anregung zum verantwortlichen Weiterdenken dienen. Dabei sollte uns nicht Aktionismus leiten, sondern die Überlegung, was hilft, was also pastoral notwendig und verantwortbar ist und von den Gläubigen verstanden und gut angenommen werden kann. So wird eine Idee in der einen Pfarrei sinnvoll sein, in einer anderen vielleicht missverstanden werden. Bitte überlegen Sie selbst mit Ihren Mitarbeitern/-innen, was - unter Beachtung aller Vorschriften - klug, gut und umsetzbar ist.
1. Nähe- und Segenszeichen
- Ein seelsorgliches Telefongespräch mit abschließendem Gebet (Vater unser, Ave Maria) und Segen
ist immer möglich.
- Manchmal ist bei Einzelhäusern ein Gespräch von der Straße zur Haustür "über den Gartenzaun"
(mit mind. zwei Meter Abstand) sinnvoll.
- Am Karfreitag kann ein (geschmücktes) Kreuz vor die Kirche gestellt werden, wenn es für die vorbeifahrenden Gläubigen gut sichtbar ist. Bitte schützen Sie das Kreuz vor Regen und Diebstahl. Wegkreuze und Marterln können von einzelnen Gläubigen schön geschmückt werden. - Halten Sie die Kirchen und Kapellen weiterhin offen für das Gebet einzelner. Dazu kann auch für eine bestimmte Zeit (z.B. zwei Stunden) das Allerheiligste ausgesetzt und Weihrauch verwendet werden. Es sollten keine Gruppen zusammenkommen, sondern einzelne. Manche Pfarreien haben an die Kirchentür einen Zettel "Die Kirche ist offen" angebracht.
- Wo es von den örtlichen Gegebenheiten her sinnvoll erscheint, können sie ein Kreuz zum Segen durch die Straßen der Pfarrei tragen (z.B. am Karfreitag), die Straßen und Häuser mit dem österlichen Weihwasser segnen oder in einer eucharistischen Kleinstprozession (Kreuzträger/-in, Priester mit Monstranz, Klingel-Ministrant/-in - jeweils mit großem Abstand) durch das Dorf gehen. Bitte schätzen Sie selber ein, ob es jeweils geeignet ist und richtig verstanden wird.
- Den Kranken, denen Sie normalerweise am Herz-Jesu-Freitag die Kommunion bringen, können Sie an diesem Tag telefonisch einen österlichen Gruß übermitteln und mit ihnen auf diesem Weg beten. - Der Pfarrgemeinderat könnte an Ostern ein telefonisches Schneeballsystem in Gang setzen, sodass keiner in der Pfarrei ohne Ostergruß bleibt.
- Ermutigen Sie die Familien und Häuser zum österlichen Hausgottesdienst, der auch ein Segensgebet über die Osterspeisen beinhaltet. An Ostern kann man auch eine Kerze ins Fenster - am besten auf das äußere Fensterbrett und nicht unbewacht - stellen.
- Die Gläubigen geben kleine Fläschchen in der Kirche ab, die dann mit Osterwasser gefüllt und später für die Häuser/Wohnungen abgeholt werden. Jede Ansammlung von Personen soll dabei vermieden werden.
- Die Gläubigen werden eingeladen, einen Palmbuschen zu binden und ihn an einen bestimmten Platz in der Pfarrei abzulegen als Geschenk für andere zum Mitnehmen, z.B. an "heiligen Orten" (vor Kirchen, Kapellen, Wegkreuzen, Marterln).
- Nutzen Sie für die Kommunikation unter anderem das Internet mit Internetseite und Email, die Sozialen Netzwerke, den extra ausgetragenen Pfarrbrief, den Schaukasten, evtl. eigene Handzettel sowie Telefonketten.
- Bitte denken Sie auch schon an die siebenwöchige Osterzeit mit ihren Festen und Bräuchen und an den Marienmonat Mai.
2. Teilnehmer/-innen bei der Heiligen Messe
Laut Mitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 30. März 2020 ist es mit Verweis auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht möglich, dass auch Ehrenamtliche im liturgischen Dienst in sehr geringer Zahl an der Hl. Messe mitwirken. "Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Mitwirkung auf ein Minimum an einigen wenigen Personen (wie z.B. Lektor, Organist, wenige Ministranten) beschränkt bleibt und die Abstandsregeln eingehalten werden." Die Ministranten sollen volljährig sein. In der Messe vertreten und repräsentieren diese Mitfeiernden die anderen Gläubigen, die zuhause im Gebet mit der Messe in der Kirche verbunden sind.
Zur Kommunion reicht der Priester den Mitfeiernden nicht direkt die Kommunion. Vielmehr liegen die Hostien einzeln verteilt auf einer Patene oder auf einer größeren Hostienschale auf dem Altar. Der Gläubige tritt hinzu und macht eine Kniebeuge, der in der Nähe (mit Abstand) stehende Priester spricht "Der Leib Christi", der Gläubige spricht "Amen" und nimmt den Leib Christi zu sich und geht auf seinen Platz. Auf gründliches Hände-Waschen aller (!) vor der Messe ist zu achten. Der Abstand soll zwei Meter nicht unterschreiten.
3. Persönliche Beichte
In Ergänzung zu den bischöflichen Verfügungen "Sündenvergebung und Sakrament der Versöhnung" vom 26. 03.2020 ist eine persönliche Beichte, die vorher terminlich vereinbart wird (um eine Ansammlung von Wartenden zu vermeiden), unter Wahrung eines großen (!) Abstandes in der Kirche möglich. Dabei kann zum besseren Verständnis auch ein Telefon (Handy) verwendet werden. Möglicherweise ist es zur Wahrung des Beichtgeheimnisses anzuraten, dass sich keine weiteren Personen in der Kirche befinden. Beichtbildchen können hinten in der Kirche zum Mitnehmen aufliegen.
4. Kommunion für die Sterbenden ("Wegzehrung")
Die staatliche Vorgabe vom 20. März 2020 erlaubt ausdrücklich die Begleitung Sterbender (Abschnitt 5 f). Beim Reichen der Wegzehrung in privaten Häusern und Wohnungen (nicht Altenheim oder Krankenhaus) sollte der Priester zum Eigenschutz (und zur Vermeidung, das Virus weiterzutragen) möglichst Schutzkleidung und Handschuhe tragen, auf genügend Abstand zum Sterbenden achten und nach den vorgesehenen Gebeten die Kommunion mit aller hygienischer Vorsicht in die Hand des Sterbenden reichen. Vor und nach dem Besuch wäscht sich der Priester ausgiebig die Hände.
5. Krankensalbung
Die staatliche Vorgabe vom 20. März 2020 erlaubt ausdrücklich den Besuch Kranker (Abschnitt 5 d). Zur Krankensalbung in Privathäusern muss der Priester zum eigenen Schutz und zum Schutz des Kranken Schutzkleidung, Maske und Handschuhe tragen und ausreichenden Abstand wahren. Andernfalls ist eine Krankensalbung nicht möglich.
Statt der Handauflegung werden die Hände zum Segen ausgebreitet. Die Salbung geschieht ohne direkte Berührung nur mittelbar mit einem Wattestab oder Einmalhandschuhen, die anschließend würdevoll und hygienisch einwandfrei zu entsorgen sind. Falls nicht genug Krankenöl vorhanden ist, kann der Priester - wie vom Ritus vorgesehen - innerhalb der Feier Öl selbst weihen.
6. Besuch in einem Krankenhaus oder Altenheim
Dies ist derzeit ausschließlich hausinternem Personal erlaubt, wozu im Krankenhaus die Krankenhausseelsorger gehören.
7. Ergänzender Hinweis zur Segnung des Wassers in der Osternacht
Nach den Weisungen der Gottesdienstkongregation in Rom (25. März 2020) ist dieses Jahr keine Segnung von Taufwasser in der Osternacht vorgesehen. Sollte in der österlichen Festzeit nach Lockerung der derzeitigen Beschränkungen eine Taufe möglich sein, ist in der Tauffeier - wie auch sonst außerhalb der österlichen Festzeit - das Taufwasser zu segnen ("Lobpreis und Anrufung Gottes über dem Wasser").
8. Nottaufe bei Sorge um das Leben des Kindes
Für Regionen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind und in denen daher eine Gefahr für das Kind ausgeht und auch eine normale Tauffeier innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt (vgl. can. 867 § 1 CIC) nicht möglich ist, ist für das Kind die Nottaufe möglich. Die Eltern sollten nach Möglichkeit vorher mit dem Pfarrer über das Vorhaben sprechen (telefonieren). Bei der Nottaufe (s. Gotteslob 575, vgl. Taufrituale "Tauffeier für ein Kind in Lebensgefahr") beten die Eltern und die anderen Anwesenden der Familie das Glaubensbekenntnis und gießen dann Wasser über das Kind mit den Worten: "N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." Sie melden die Taufe zeitnah dem Pfarramt, wo die Taufe eingetragen wird. Sobald es möglich ist, wird in der Pfarrkirche die "Einführung in die Kirche für ein Kind, das die Nottaufe empfangen hat" gefeiert.
9. Trauung im engsten Kreis
Wenn die Brautleute ausdrücklich darum bitten und der Traupriester einen Aufschub für nicht zumutbar hält, ist eine Trauung im kleinsten Kreis nur im Rahmen eines Wortgottesdienstes möglich. Dazu gehören neben den Brautleuten und dem Priester/Diakon die beiden Trauzeugen, die Eltern der Brautleute und ggf. ein/-e Kirchenmusiker/-in. Bei der Feier ist auf die Abstandsregeln und auf andere Hygienevorschriften zu achten. Die Brautleute reichen sich bei der Bestätigung der Vermählung nur die Hände, die Deuteworte bleiben, der Stola-Ritus und die Handauflegung entfallen.
Herzliche Grüße
Michael Fuchs, Generalvikar
Thomas Pinzer, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge
1. April 2020, 15:30 Uhr
Ökumenisches Glockengeläut
Sehr geehrter Herr Pfarrer / Pfarradministrator,
gerade in dieser schwierigen Zeit suchen wir vermehrt nach Möglichkeiten in Verbindung zu sein und zu bleiben, auch wenn die physische Begegnung nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen erfolgen kann. Die älteste Form einer „nicht-physischen“ Kommunikation dürften wohl die Glocken sein. Lange bevor man Briefe schreiben, Emails verschicken oder Videokonferenzen einberufen konnte, haben Glocken Hoffnungen und Freude, Trauer und Ängste der Menschen verkündet.
Deswegen möchte ich eine Initiative der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgreifen und sie ausdrücklich auch im Auftrag unseres Bischofs Rudolf Voderholzer den Verantwortlichen in den Pfarreien sehr ans Herz legen. Ich bitte Sie an jedem Abend um 19.30 Uhr die Glocken zu läuten.
Die Gläubigen sind auf diese Weise eingeladen, einen Moment innezuhalten und sich im Gebet mit den Kranken und den Helfern der aktuellen Krise zu verbinden. Die Gläubigen können beispielsweise ein „Vater unser“, ein „Gegrüßet seist du Maria“ beten oder ein anderes passendes Gebet sprechen. Möglich ist auch, einfach einen Moment in Stille zu verharren und an die Menschen zu denken, die einem lieb sind, die krank sind oder die in dieser schwierigen Zeit in Krankenhäusern, Altenheimen oder Arztpraxen arbeiten. Alle sind eingeladen, in dieser Zeit des Glockenläutens und des gemeinsamen Gebets eine Kerze ins Fenster zu stellen. Dieses besondere Läuten soll nicht in Konkurrenz zum Angelusläuten/Totengedenken stehen, es sollte nicht aufdringlich, aber eindringlich sein (Vorschlag; die beiden größten Glocken für ca. drei Minuten).
Darüber hinaus soll am Ostersonntag von allen Kirchen um 12.00 Uhr ein festliches Geläut erklingen. Dazu möchte ich Sie bitten, das normale Mittagsläuten zeitlich auszudehnen und in der Klangfülle, wenn möglich zu erweitern.
Thomas Pinzer
Leiter der Hauptabteilung Seelsorge
30.03.2020, 17:40 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/29_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Hinweise zur Feier der Heiligen Woche in den Pfarreien
Download - Hinweise zur Feier ...
30.03.2020, 15:00 Uhr
Informationen der Mitarbeitervertretung
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Mitarbeitervertretung Allg. Verwaltung (MAV AV),
wir hoffen, dass Sie noch alle von der Dienstvereinbarung über die Durchführung eines stark eingeschränkten Dienstbetriebes während der Pandemiezeit in der Zeit vom 26.03. bis 13.04.2020 Kenntnis nehmen konnten.
Zur Sicherheit haben wir die Dienstvereinbarung auch auf unsere Homepage www.mav-av-regensburg.de aufgenommen; zudem ist sie im Intranet jederzeit einsehbar.
Sollten Sie Fragen zur Dienstvereinbarung haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Die MAV AV ist natürlich auch in dieser Zeit arbeitsfähig, gut vernetzt und unter der E-Mail-Adresse mav.av(at)bistum-regensburg.de leicht erreichbar.
Wenn Sie uns telefonisch sprechen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an mav.av(at)bistum-regensburg.de. mit Kontaktdaten und einem Zeitfenster, während dem Sie erreichbar sind.
Wir rufen Sie dann gerne zurück.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien von Herzen, dass Sie gut und vor allem gesund durch diese schwere Zeit kommen.
Passen Sie gut auf sich auf.
Schöne Grüße
Bernhard Hommes
Stellvertretender Vorsitzender
27.03.2020, 15:25 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/25_BO) für alle Pfarreien
-- Hirtenwort des Herrn Bischofs
-- Eingeschränkter Betrieb des Bischöflichen Ordinariates
-- Weitere Hinweise der KUVB und des BayStMAS zu KiTa's
1. Hirtenwort des Herrn Bischofs
im Anhang erhalten Sie das Hirtenwort des Hwst. Herrn Bischofs zum 5. Fastensonntag 2020 (28./29.03.2020) "Ostern unter den Beschränkungen der Corona-Krise". Bitte verbreiten Sie das Hirtenwort auf allen Ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Kanälen.
Download - Hirtenwort
2. Eingeschränkter Betrieb des Bischöflichen Ordinariates zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der besonders Schutzbedürftigen vor Ansteckung sowie als Beitrag zur notwendigen zeitlichen Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus wird auch das Bischöfliche Ordinariat ab sofort und voraussichtlich bis mindestens 13.04.2020 seinen Betrieb stark reduzieren und auf die systemkritischen Bereiche einschränken.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dadurch die Bearbeitung aller Vorgänge verzögert. Wenden Sie sich bitte nur noch in dringenden Ausnahmefällen an die Ihnen bekannten Rufnummern bzw. E-Mail-Anschriften. Die Telefonvermittlung ist von den Einschränkungsmaßnahmen genauso betroffen und Montag bis Freitag nur noch von 08.00-12.00 Uhr erreichbar
3. Weitere Hinweise KiTa's
Anhängend finden Sie weitere Hinweise der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Download - Betretungsverbote
Download - Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in bayerischen Kindertageseinrichtungen vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus
27.03.2020, 08:40 Uhr
Covid-19 (Coronavirus): Dienstvereinbarung für alle Mitarbeitenden des Bischöflichen Ordinariats
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
im Zuge der derzeitigen, äußerst akuten Corona-Pandemie möchten auch wir unseren Beitrag zur Eindämmung der rasanten Ausbreitung des Virus leisten. Oberstes Ziel ist der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Kontakte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Jedoch ist es auch in der Krise notwendig, dass im Rahmen eines eingeschränkten Dienstbetriebs bestimmte systemkritische Organisationsbereiche funktionsfähig bleiben.
Vor diesem Hintergrund wurde am 26.03.2020 die beigefügte Dienstvereinbarung über die Durchführung eines stark eingeschränkten Dienstbetriebes während der Pandemiezeit in der Zeit vom 26.03. bis 13.04.2020 geschlossen, die ich Ihnen hiermit bekannt geben darf. Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter/innen, die dem Zuständigkeitsbereich der Mitarbeitervertretung "Allgemeine Verwaltung" zugeordnet sind.
An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen Ihnen allen ein herzliches Vergelt`s Gott für Ihr großes Engagement und Ihre Mitarbeit bei der Bewältigung dieser Krise zu sagen. Mein besonderer Dank gilt denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den systemkritischen Organisationsbereichen in der Zeit vom 26.03. bis 13.04.2020 den eingeschränkten Dienstbetrieb aufrecht erhalten.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gottes Segen und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Michael Fuchs
Generalvikar
Download Dienstvereinbarung
Download Ausstattungspaket Notfall
26.03.2020, 16:00 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/25_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Informationen zu Beichte und für KiStift (Anordnungen und wichtige Informationen für alle Mitarbeitenden von Kirchenstiftungen einschließlich KiTa's)
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie gestern Abend noch angekündigt und versprochen erhalten Sie nachfolgend die Erläuterungen und Hinweise zu den Themen Beichte und Umgang mit den Mitarbeitenden in den KiStift (v.a. KiTa's).
Wir bitten Sie für beide Dokumente dringend um Beachtung!
1. Beichte - Download
2. aktuelle Informationen für Kirchenstiftungen - Download
26.03.2020, 08:00 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/24_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Informationen zu Beichte, Bestattungen, Karfreitagsfürbitte, KiTa's, Hotline
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
1. Beichte
Die Informationen zur Beichte können Ihnen aufgrund notwendiger letzter Absprachen erst morgen zugesandt werden.
2. Bestattungen
Zum Thema Bestattungen vgl. Sie bitte den Anhang "Hinweise Bestattungen_CoronaVirus"
Download Hinweise Bestattungen
3. Karfreitagsfürbitte
Auf Wunsch des Herrn Bischofs leiten wir Ihnen anhängend eine zusätzliche aktuelle Fürbitte für den Karfreitag zu.
4. KiTa's
Aufgrund sehr kurzfristiger und aktueller Rückmeldungen verschiedener Gesundheitsbehörden können wir Sie leider erst morgen, dann aber ausführlich zum Umgang mit der Situation in den KiTa's informieren.
5. Hotline
Leider müssen wir den Betrieb unserer Corona-Hotline reduzieren. Sie erreichen uns ab sofort von Mo bis Do von 09.00 bis 15.00 Uhr und Fr von 09.00 bis 13.00 Uhr. Nach wie vor besteht ein - allerdings stark eingeschränkter - Betrieb der Hotline auch außerhalb dieser Zeiten.
Zusätzlich stehen wir Ihnen ab Donnerstagnachmittag, 26.03.2020 unter der E-Mail-Adresse hotline-corona(at)bistum-regensburg.de für Fragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die Hotline ist für Pfarrbüros, Kindergartenleitungen und Pfarrer für drängende Fragen vorgesehen und sollte nicht als allgemeiner Beschwerdeweg verwendet werden.
24.03.2020, 12:00 Uhr
Corona/Covid19: Wichtige Hinweise für alle Bauverantwortlichen
Wie aktuell überall, besteht auch auf Baustellen ein hohes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko mit dem sich derzeit ausbreitenden Corona Virus (SARS-CoV-2). Aus diesem Grund stellt das Bischöfliche Baureferat wichtige Hinweise für alle Bauverantwortlichen zur Verfügung.
24.03.2020, 10:00 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/22_BO) für alle Pfarreien
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
1. Beten mit Papst und Bischof
Papst Franziskus ruft alle Christen weltweit für morgen, Mittwoch, dem 25. März 2020 zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf. Um 12 Uhr sollen alle Gläubigen einen Moment innehalten und ein Vaterunser beten. Dazu sind am Mittwoch um 12 Uhr Mittag alle Kirchenglocken im Bistum läuten.
Bischof Rudolf ruft für den gleichen Tag dazu auf, in allen Pfarreien der Diözese Regensburg um 19:30 Uhr den freudenreichen Rosenkranz zu beten (Hochfest "Verkündigung des Herrn"). Auch dazu sind alle Kirchenglocken im Bistum zu läuten.
Am kommenden Freitag, dem 27. März 2020 leitet Papst Franziskus um 18 Uhr ein Gebet auf dem (menschenleeren) Vorplatz des Petersdoms. Der Heilige Vater wird sich in einer Ansprache an die Gläubigen wenden und dann das allerheiligste Altarsakrament aussetzen, um abschließend den Segen "Urbi et orbi" (der Stadt und dem Erdkreis) zu spenden. Auch dazu sind alle Kirchenglocken im Bistum zu läuten.
2. Hirtenwort
Das bereist angekündigte Hirtenwort des Bischof für den kommenden Sonntag werden wir Ihnen am Freitag vormittag als Video-, Audiodatei und Text per Rundmail zur Verfügung stellen.
3. Übertragung von Gottesdiensten ins Internet
Anhängend finden Sie Informationen des VDD zur GEMA-Problematik bei der Übertragung von Gottesdiensten ins Internet.
4. Beichte
Zum Thema Beichte werden wir Ihnen in Kürze Klärungen liefern.
5. KiTa's
Zum Thema KiTa's sind wir bemüht, Ihnen heute noch ausführlichere Empfehlungen weiter zu leiten.
23.03.2020, 18 Uhr
Informationen für alle Pfarreien
Sturmgebet gegen das Corona-Virus - Papst Franziskus und Bischof Rudolf Voderholzer laden ein zum Gebet
Papst Franziskus ruft alle Christen weltweit für Mittwoch, dem 25. März 2020 zu einem Sturmgebet gegen das Corona-Virus auf. Um 12 Uhr sollen alle Gläubigen einen Moment innehalten und ein Vaterunser beten, schlug er bei seinem Angelusgebet am Sonntag vor. "In diesen Tagen der Prüfung, während die Menschheit vor der Bedrohung durch die Pandemie zittert, möchte ich allen Christen vorschlagen, gemeinsam ihre Stimme zum Himmel zu erheben", so der Heilige Vater. Bischof Rudolf Voderholzer ruft alle Gläubigen im Bistum Regensburg auf, diesem Aufruf nachzukommen. Dazu sollen am Mittwoch um 12 Uhr Mittag alle Kirchenglocken im Bistum läuten.
Bischof Rudolf ruft für den gleichen Tag dazu auf, in allen Pfarreien der Diözese Regensburg um 19:30 Uhr den freudenreichen Rosenkranz zu beten. Auch dazu soll das Geläut der Kirchenglocken einladen. Am Mittwoch feiert die katholische Kirche, neun Monate vor Weihnachten, das Hochfest "Verkündigung des Herrn".
Am kommenden Freitag, dem 28. März 2020 leitet Papst Franziskus um 18 Uhr ein Gebet auf dem (menschenleeren) Vorplatz des Petersdoms. Der Heilige Vater wird sich in einer Ansprache an die Gläubigen wenden und dann das allerheiligste Altarssakrament aussetzen, um abschließend den Segen "Urbi et orbi" (der Stadt und dem Erdkreis) zu spenden. Dies wird im Internet z.B. über www.domradio.de übertragen.
Hinweis
Die beiden Gebetstermine mit Papst Franziskus werden im Internet u. a. durch das Kölner Domradio (www.domradio.de und seine Kanäle auf Facebook und Youtube) oder durch Radio Vatikan (https://www.vaticannews.va/de.html) übertragen.
23.03.2020, 11:15 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/21_BO) für alle Pfarreien
Betr.: Information des Betriebsarztes für die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtungen - Hotline des BO außerhalb der regulären Dienstzeiten
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
1. Nachfolgend eine Information des Betriebsarztes für die Leitungen der verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen:
Aufgrund der aktuellen Lage sind wir bemüht, unsere Ressourcen zum einen für die kurzfristige Beratung von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, andererseits zur vordringlichen Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge G42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (resp. Beratung nach BioStoffV) zu bündeln. Wir setzen von daher arbeitsmedizinische Vorsorge mit geringerer Dringlichkeit wie bspw. G37 "Bildschirmarbeitsplätze" bis auf weiteres aus.
Um lange Anfahrtswege und Arbeitsausfälle bei angespannter Personaldecke zu minimieren, bieten wir die Beratung nach BioStoffV im ausgewählten Einzelfall neu auch telemedizinisch an. Bitte beachten Sie die beiliegenden Formulare. Selbstverständlich kommen wir auch weiterhin (soweit möglich und erwünscht) zu Ihnen vor Ort in die Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit - bleiben Sie gesund!
Ihre Betriebsärzte
Dr. Kolbeck u. Dr. Grab.
2. Erreichbarkeit der Corona-Hotline außerhalb der regulären Dienstzeiten:
Aus technischen Gründen ist die Corona-Hotline außerhalb der regulären Dienstzeiten unter der Rufnummer 0941 597-2002 oder 0175 4334634 erreichbar.
Einzelterminvereinbarung Praxissprechstunde
Einzelterminvereinbarung Telemedizin
20.03.2020, 13:30 Uhr
Covid-19 (Coronavirus): Anordnungen und wichtige Informationen für alle Mitarbeitenden des Bischöflichen Ordinariats sowie von Kirchenstiftungen einschließlich KiTas und Sozialstationen
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit diesem Schreiben erhalten Sie eine Aktualisierung unserer Hinweise im Maßnahmenplan vom 09.03.2020 sowie zu unserer Email vom 13. März 2020 zum Thema "Wichtige Informationen zum Thema Coronavirus und Betretungsverbot Schulen und Kitas". Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die vorgenannten Hinweise weiterhin Bestand haben, sofern mit diesem Schreiben nichts Anderes geregelt wird.
Ziel und Grundsatz soll sein, als Dienstgeber angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklungen angemessen und flexibel für Sie als Mitarbeiterende mit Blick auf die bestehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu reagieren.
Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken, erhalten Sie anbei Verhaltensmaßnahmen für diese Ausnahmesituation. Unser oberstes Ziel ist der Schutz der Bevölkerung - somit auch Ihr Schutz! Dazu wollen wir mit diesen Anordnungen unseren Beitrag leisten:
Arbeitgeberbescheinigung Corona
18.03.2020, 16:00 Uhr
Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/18_GV) für alle Pfarrer/Pfarradministratoren
Betr.: Auftreten des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) - Hinweise des Generalvikars (Stand 18.03.2020)
Sehr geehrte Herren Pfarrer/Pfarradministratoren, liebe Mitbrüder,
am vergangenen Montag habe ich angekündigt, dass heute noch weitere Regelungen kommen. Zuerst möchte ich bei allen ein großes Dankeschön sagen für die Geduld und die Bereitschaft, diesen schweren Weg gemeinsam zu gehen, und für viele Anregungen und Ideen.
Zunächst ein grundsätzlicher Punkt:
Bitte nehmen Sie die Anordnungen der letzten Tage ernst. Ich bekomme mit, dass bisweilen noch ein großes Requiem, ein prächtiges Jubiläum oder Messen in Privathäusern gefeiert werden. Den Schmerz über die Einschränkungen und die gefühlte Widersprüchlichkeit zu vielen kirchlichen Wesenseigenschaften ("Sammeln und Senden", "Begegnungsräume schaffen", "Gemeinschaft mit Gott und der Menschen untereinander fördern", usw.) kann ich sehr gut nachvollziehen. Dieser Schmerz ist ein gutes Zeichen des katholischen Empfindens. Aber es hilft nichts: Vieles ist derzeit einfach nicht möglich. Zu viele menschliche Begegnungen sind eine Gefahr, nicht nur und gar nicht in erster Linie für den Pfarrer oder die Gemeindereferentin, sondern für die gefährdeten Personen, denen wir oder andere die Viren weitertragen könnten. Wenn es nicht gelingt, die Verbreitung des Virus wesentlich zu verlangsamen, können unsere Gesundheitssysteme die Zahl von Patienten nicht mehr bewältigen und die Ärzte und Hilfskräfte kämen in sehr tragische Entscheidungszwänge, wie wir sie von Italien hören.
Daher bitte ich in dieser Ausnahmesituation eindringlich, aus Rücksicht und Verantwortung für diese gefährdeten Gruppen und für alle Mitmenschen, die möglicherweise krank werden, die Einschränkungen anzunehmen und umzusetzen.
Gleichzeitig streichen wir nicht einfach alles auf Null, ganz im Gegenteil: Gerade in solchen Notzeiten sind wir Kirche und handeln als Christen, suchen und vertiefen verantwortbare Formen des christlichen Gebets und der geistlichen Gemeinschaft, der gegenseitigen Hilfe und der Begegnung mit Gott: Die Priester feiern die Messe, wenn auch physisch fast allein, aber für alle Gläubigen und geistlich mit ihnen. Wir beten das Stundengebet als Gebet des Volkes Gottes und tun dies - im Geiste - mit den Gläubigen. Wir halten die Kirchen offen und laden zum persönlichen Gebet. Wir versorgen die Leute nach Möglichkeit mit Gebetsanregungen, legen Gebetszettel auf, usw. Manche Pfarreien kopieren die Schrifttexte des Sonntags. Hier zeigt sich, was uns wichtig ist und wie wir mit dem Blick auf den Gekreuzigten in dieser ganz außergewöhnlichen Österlichen Bußzeit verantwortlich handeln.
Nun zu einigen konkreten Punkten:
1. Nach den verschärften bundesweiten Bestimmungen, wonach "Zusammenkünfte in Kirchen ..." verboten sind, gilt für die Sonntagsmesse ebenso wie für die Werktagsmesse:
In jeder Pfarrei - bzw. bei Pfarreiengemeinschaften in jeder Pfarreiengemeinschaft - findet eine Messe statt, aber ohne Öffentlichkeit. Der Priester feiert sie ggf. mit dem Kaplan/Pfarrvikar/Ruheständler, mit Diakon, Pastoralreferenten, Gemeindereferentin, Organist, und/ oder Mesner, die das Kirchenvolk repräsentieren. Darüber hinaus können keine weiteren Personen anwesend sein, auch keine Ministranten/-innen.
In der Allgemeinen Einführung ins Messbuch (AEM) ist in den Nummer 209 - 231 Nützliches zur "Messe ohne Gemeinde" gesagt.
Der Mesner läutet die Glocken der Kirche zu Beginn und zur Wandlung. Die übrigen Gläubigen der Pfarrei/Pfarreiengemeinschaft wissen dabei um die Stunde der Messe und hören die Glocken, die vor Beginn zum gleichzeitigen Gebet zuhause einladen und dann auch auf die Wandlung hinweisen.
2. Die Gläubigen sind eingeladen, die Messe in den Medien mitzufeiern. Die Messe im Regensburger Dom wird sonntäglich um 10 Uhr per Internet-Lifestream (www.bistum-regensburg.de) übertragen. Am kommenden Vierten Fastensonntag wird unser Bischof Rudolf Voderholzer der im Internet übertragenen Eucharistie im Dom vorstehen und auch predigen. Täglich wird über www.domradio.de und Rado Horeb die Feier der Messe übertragen. Bitte geben Sie das in der Pfarrei weiter.
3. Für den 5. Fastensonntag möchte sich Bischof Rudolf Voderholzer mit einem Hirtenwort an die Gläubigen richten. Das Hirtenwort geht Ihnen rechtzeitig zur möglichen Kopie und Verteilung in der Pfarrei zu und wird im Internet angeboten.
4. Für die Osterliturgie gilt ebenso, was oben für die Werktags- und Sonntagsliturgie gesagt wurde: Wir feiern sie, aber nicht öffentlich, die Gläubigen beten zuhause mit. Nähere Hinweise erhalten Sie nächste Woche.
5. Bezüglich der Beichtmöglichkeiten wurden wir inzwischen darauf hingewiesen, dass wegen der großen Gefahr von Virenübertragungen Beichten im Beichtstuhl nicht möglich sind. Auch hier geht es weniger um den Beichtpriester als um die Beichtenden, die an einem Platz niederknien, wo die Plastikfolie oder an der glatten Oberflächen vorher von möglicherweise Infizierten kontaminiert sein könnte.
Im Dom versuchen wir es in einer Weise, die vielleicht auch in den Pfarreien in der einen oder anderen Weise umgesetzt werden kann: Wir bieten die Beichte im Dom an, lassen uns vom Schreiner eine Trennwand (Gestell) aus Holz mit Lamellen machen, die zwischen Beichtpriester und Pönitent steht, wobei beide mindestens 1,5 Meter Abstand halten und auf zwei Stühlen sitzen (keine Kniemöglichkeit). Das Holzgitter ist wichtig für die Möglichkeit der anonymen Beichte.
Bitte suchen Sie selbst einen praktikablen Weg, die Beichte in der Kirche auf die eine oder andere Weise möglich zu machen, unter Beachtung der obigen Einschränkungen und Gefahren, also nicht im Beichtstuhl, aber in der Kirche an einer diskreten Stelle, gut durchlüftet und häufig gereinigt und mit dem nötigen Abstand. Die Versöhnung mit Gott in der Beichte ist ein großes Ostergeschenk, das wir den Gläubigen nicht vorenthalten sollten.
6. Dreimal täglich lädt die Kirchenglocke zum Gebet des Engel des Herrn. Das Stundengebet ist eine schöne Form des persönlichen und geistlich gemeinsamen Gebetes, die auch im Gotteslob und mit einer Stundenbuch-App angeboten wird. Bitte weisen Sie die Gläubigen auf dieses private Gebet hin. Auf unserer Homepage finden Sie ab heute eine Schaltfläche, die auf Hilfestellungen und Anregungen für das persönliche Gebet hinweist (die auch dieser E-Mail anhängen). Vielleicht informieren Sie die Gläubigen, dass das Gotteslob bei geschlossenen Geschäften trotzdem online bestellbar ist.
7. Manche Pfarrer fragen an, was sie mit den Messintentionen tun sollen, wenn die damit verbundenen Familien nicht zur Messe kommen können. Für die Werktagsmessen können sich die Familien/Angehörigen im Gebet von zuhause aus mit der Eucharistie verbinden, die Messintentionen würde also am geplanten Termin bleiben. Eine zweite Möglichkeit ist, die Intention zu verschieben auf die Zeit ohne Einschränkung. Eine dritte Möglichkeit, die Intentionen nach Rücksprache mit dem Einzahler des Stipendiums an die Diözese zur Weitergabe zu schicken.
Zur Sonntagsmesse: Wenn der Pfarrer am Sonntag nur eine Messe feiert, ist diese Messe nach den allgemeinen Regeln "für die Gemeinde" zu persolvieren, kann also keine weiteren Intentionen haben.
8. Inzwischen höre ich aus einigen Pfarreien, dass sich regelrechte Hilfsnetze für ältere und kranke Menschen gebildet haben, Menschen, die nachfragen, einkaufen und sich kümmern, alles unter Beachtung der bekannten Einschränkungen. Viele seelsorgliche und begleitende Kontakte laufen inzwischen übers Telefon, sogar über Telefonkonferenzen, viel Organisation und Information funktioniert übers Internet: unsichtbare, aber sehr spürbare und helfende Netze.
Die Beratungsdienste von Caritas und Katholischer Jugendfürsorge gehen weiter, wenn auch auf telefonischem oder elektronischem Weg. Dies ist gerade für die Menschen wichtig, die in eine Notsituation kommen und Beratung suchen. Dies gilt ebenso für die Telefonseelsorge. Bitte geben Sie die entsprechenden Telefonnummern weiter.
Der Diözesancaritasverband wird auf seiner Internetseite in Kürze einige Ideen veröffentlichen, wie wir in diesen Notzeiten ein Herz und ein Auge für die Schwachen und Schwächsten haben können, damit niemand durchs Raster fällt.
9. Ab sofort hat das Bistum eine Hotline geschaltet, die Sie von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und auch außerhalb dieser Zeiten - allerdings nur eingeschränkt - unter der Rufnummer 0941/597-2000 erreichen.
Bitte stellen Sie uns keine diffizilen medizinischen Fragen. Wenden Sie sich dafür an unseren Betriebsarzt (09186/9099439; E-Mail: info@kolbeck-grab.de) oder konsultieren Sie die verschiedenen Hilfsangebote im Internet, besonders: www.rki.de und www.bzga.de.
10. Vergessen wir bei allem nicht: Diese Notsituation wird vorübergehen. Dann können wir in Freiheit und Freude Dank sagen für Gottes Nähe in dieser schweren Zeit und ein Fest feiern. Diese Perspektive und diese Hoffnung ist für uns wie für alle Gläubigen wichtig.
Nochmals vielen Dank für alle Mühe und alles Zusammenhalten in dieser Zeit der Not, die gleichzeitig eine Zeit der Gnade ist.
Herzliche Grüße
Michael Fuchs
Generalvikar
16.03.2020, 15:45 Uhr
Hinweise für die Seelsorger im Bistum Regensburg
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrter Herr Pfarradministrator,
heute hat der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder den Katastrophenfall ausgerufen und dabei unter Anderem alle Veranstaltungen untersagt.
Wir haben heute mittag in einem großen Kreis über die möglichen Folgen für das kirchliche Leben in unserer Diözese beraten. Dazu sind wir in Fortschreibung der Ihnen zugesandten Punkte vom vergangenen Freitag zu den folgenden Ergebnissen gelangt, die ich hiermit ab sofort bis auf Weiteres anordne:
1. Werktagsgottesdienste: Sie sollen weiterhin stattfinden, jedoch nur noch ohne Öffentlichkeit. Die Priester beten im Namen der ganzen Gemeinde, dies sollten die Gläubigen auch wissen. Aber die Priester müssen es ohne Öffentlichkeit tun, d.h. vor der Öffnung der Kirche im Beisein evtl. des Mesners oder einer Lektorin.
2. Sonntagsmesse und Österliche Tage: Dazu ergeht am Mittwoch noch eine Anordnung.
3. Die Kirchen bleiben offen. Bitte laden Sie die Gläubigen ein zum persönlichen und stillen Gebet vor dem Tabernakel, zum Entzünden einer Kerze, zum tröstlichen Verweilen im Haus Gottes.
4. Eine kirchliche Beisetzung/Beerdigung kann nur im engsten Familienkreis ohne öffentliche Einladung stattfinden. Am selben Tag kann der Priester bei seiner Messe (ohne Öffentlichkeit, auch ohne Angehörige) diese Messe als Requiem für den Verstorbenen / die Verstorbene feiern, nach der Zeit dieser Einschränkungen sollte dann ein gemeinsames Requiem für alle in dieser Zeit Verstorbenen oder mehrere nachgeholte Requien gefeiert werden.
5. Trauungen könnten derzeit nur als liturgische Feier des Priesters/Diakons mit Brautleuten und den beiden Trauzeugen stattfinden. Dies bedeutet, dass wohl die allermeisten Trauungen verschoben werden müssen.
6. Taufen könnten ebenfalls nur als Einzeltaufe im engsten Kreis, d.h. mit Täufling, Eltern, Geschwistern und Paten stattfinden. Dies bedeutet, dass wohl die allermeisten Taufen verschoben werden müssen. Ein Nottaufe ist unter den üblichen Bedingungen immer möglich.
7. Die Internetseite www.ignatius.de bietet verschiedene Anregungen für Hausandachten. Für Hausandachten, Fürbitten, Gebete usw. werden in den kommenden Tagen noch Ideen und Anregungen versandt. Die Streaming-Dienste über das Internet aus dem Dom sowie weitere zahlreiche Möglichkeiten der Gottesdienstteilnahme in TV, Radio und Internet bleiben bestehen und sollten reichlich genutzt werden. Laden wir die Gläubigen ein, zuhause vor dem Kreuz oder vor einem Marienbild gerade in dieser Zeit zu beten und zu singen und die modernen Medien zu nutzen.
8. In Kürze werden wir eine Telefonnummer für Nachfragen zu pastoralen, medizinischen und arbeitsrechtlichen Themen einrichten. Sie werden dann an die kompetenten Mitarbeiter/-innen weitergeleitet, wiederkehrende Antworten werden auf unserer Internetseite in einer Frage-und-Antwort-Liste (FAQ) zusammengestellt. Im Moment können wir im Haus die Nachfragen kaum bewältigen, sind aber für alle Anregungen sehr dankbar.
Herzliche Grüße
Michael Fuchs
Generalvikar
13.03.2020, 15:00 Uhr
Hinweise für die Seelsorger im Bistum Regensburg
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrter Herr Pfarradministrator,
nach den heute veröffentlichten Anordnungen der bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sind viele neue Fragen aufgetaucht, wie wir kirchlicherseits damit verantwortlich umgehen und so mithelfen, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit auf die am meisten gefährdete Personengruppe zu schützen.
Grundsätzlich wollen wir mit Gottvertrauen und Kreativität auf diese Herausforderungen reagieren und alles tun, um die staatlichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten, indem wir nicht unbedingt nötige Veranstaltungen absagen. Gleichzeitig wollen wir die Kirchen offen- und das sakramentale Leben der Kirche möglichst aufrechterhalten und uns in diesen Zeiten im Gebet geistig eng verbinden.
Im Folgenden werden vorerst für die Zeit vom 16. März bis zum 19. April 2020 einige Anordnungen erlassen und Empfehlungen gegeben. Diese gelten unter den derzeitigen staatlichen und kirchlichen Vorgaben und werden in den nächsten Wochen ggf. ergänzt und angepasst.
Konkret bedeutet dies:
1. Sonntagsmesse: Es werden keine Messen abgesagt. Sie sollen jedoch auf Grund der staatlichen Vorgaben jeweils nicht mehr als 100 Mitfeiernde haben. Die Gläubigen, die nicht zur Messe kommen können, sind gebeten, eine Zeit des Gebets zu halten (Hl. Schrift, Gotteslob) oder mit innerer Beteiligung einen Gottesdienst im Fernsehen, Radio oder beim Streaming-Gottesdienst aus dem Dom (www.bistum-regensburg.de) mitzufeiern. Die Gläubigen erfüllen durch eine Dispens unseres Diözesanbischofs Rudolf Voderholzer damit ihre Sonntagspflicht.
Zur Kommunionspendung wird dringend die Handkommunion empfohlen. Außerdem wird auf die Möglichkeit der Geistigen Kommunion und des Segens (Manualsegen des Priesters ohne Berührung, oder Segenswort des/der Kommunionhelfers/-in) hingewiesen.
Statt des Weihwasser-Nehmens am Weihwasserbecken wird empfohlen, beim Betreten der Kirche am leeren Weihwasserbecken innezuhalten und ein Kreuzzeichen zu machen.
2. Beichte: Im Beichtstuhl sollte zwischen Beichtpriester und Beichtenden neben dem Gitter ein Textilvorhang oder eine Plastikfolie vorhanden sein. Beim Beichtgespräch ist wie bei allen anderen Begrüßungen auf das Reichen der Hand zu verzichten und bei der Lossprechung statt der Handauflegung das Ausbreiten der Hände vorzusehen. In jedem Fall ist auf Abstand (mind. 1 Meter), auf regelmäßige Reinigung der Oberflächen und auf häufige Lüftung zu achten.
3. Requiem: Dieses Thema versuchen wir derzeit noch zu klären. Eventuell kann das Requiem nur mit einem engen Kreis (max. 100 Personen) gefeiert werden.
4. Firmung: Die im oben genannten Zeitraum geplanten Firmungen finden nicht statt. Wie die Firmungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können, muss noch geklärt werden.
5. Erstkommunion: Erstkommunionfeiern im oben genannten Zeitraum sind nicht möglich.
6. Krankenkommunion: Die Krankenkommunion sowie die Wegzehrung für die Sterbenden ist - unter strenger Beachtung der hygienischen Vorschriften - sicherzustellen.
7. Die Kranken und die älteren Menschen: Sie gehören zu der am meisten gefährdeten Gruppe - durch das Virus oder durch Vergessen-Werden. Papst Franziskus hat wiederholt aufgerufen, sich um diese Menschen gerade jetzt zu kümmern und ihnen - unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften - hingebungsvoll zu helfen und ihnen zu geben, was ihre geistige und körperliche Not lindert.
8. Gebet und offene Kirchen: Die Kirchen sollten jetzt erst recht offen bleiben zum persönlichen Gebet. Die Gläubigen sollen sich in dieser schwierigen Zeit besonders verbinden mit Gott und mit den Mitmenschen, besonders jenen, die in Not und in Krankheit sind, und jenen, die Verantwortung tragen. Das Gotteslob birgt viele Anregungen zum persönlichen Gebet.
9. Osterliturgie: Auch für sie gilt zunächst grundsätzlich die Obergrenze von 100 Teilnehmern, Details sind aber noch zu klären. Hierzu wird es zu einem späteren Zeitpunkt noch konkretere Empfehlungen geben.
10. Chorproben: sind abzusagen. Die musikalische Gestaltung der Liturgie wird sich für diese Zeit beschränken müssen und schlichter ausfallen.
11. Treffen, Vereinsfeiern, Sitzungen, Tischgruppen, Gruppenstunden, Versammlungen, Gruppenreisen, Ausflüge, Parteienverkehr im Pfarrbüro, auch Fortbildungen, Einkehrtage, usw.: Sie sind im Normalfall abzusagen bzw. auf spätere Zeit zu verschieben. Ausnahmen sollten Zusammenkünfte bilden, die für das organisatorische Zusammenwirken dringend nötig sind, z.B. eine Kirchenverwaltungssitzung zur Beschlussfassung in einer rechtlich erforderlichen Angelegenheit oder die nötigen Absprachen für die Österlichen Tage.
12. Kommunikation: Wenn schon die physische Kontaktaufnahme stark beschränkt ist, sollten umso stärker elektronische und digitale Möglichkeiten genutzt werden. Dazu gehört das schlichte Telefon für den Zweier-Kontakt, außerdem beim Telefon für kleine Gruppen die Möglichkeit von Telefonkonferenzen (z.B. über Dazuschaltung durch das Smartphone, durch Konferenzanbieter Telekom, usw.), über das Internet durch Skype und andere Anbieter von Video- und Tonkonferenzen. Bezüglich des Datenschutzes im Internet ist lediglich zu beachten, dass keine relevanten personenbezogenen Daten über diese Medien ausgetauscht werden.
13. Die Liturgie im Dom unterliegt denselben oben genannten Regeln. Die Kirchenmusik im Dom wird auf Grund der Schließung des Domspatzengymnasiums stark beschränkt sein. Stattfindende Gottesdienste werden per Livestream ins Internet übertragen und können von den Gläubigen von Zuhause aus mitgefeiert werden (www.bistum-regensburg.de).
14. Termine des Bischofs bzw. durch Vertreter in den Pfarreien zu Jubiläen, Einweihungen, usw. können wegen der Vorgaben derzeit nicht stattfinden.
15. Diözesane und andere überpfarrliche Veranstaltungen in der Diözese wurden größtenteils bereits abgesagt. Interne Besprechungen in direkter Begegnung finden nur statt, wenn sie zur Organisation der Abläufe unabdingbar sind oder wenn sie per Telefon oder Internet nicht ablaufen können.
16. Arbeitsrechtliche Regelungen für Eltern, die diözesane Angestellte sind und die von Schul- und Kita-Schließungen betroffen sind, werden diesen in einer gesonderten Mail zugesandt. Den Kirchenstiftungen als eigenständige Arbeitgeber wird dringend empfohlen, sich diesen Regelungen anzuschließen.
17. Der Blick über den Kirchturm hinaus: Bei allen derzeitigen Schwierigkeiten wegen des Corona-Virus sollten wir den geistlichen Sinn der Fastenzeit nicht übersehen und die Armen und die Notleidenden in der Welt durch unser Fastenopfer (z.B. Misereor) unterstützen.
Bitte besprechen Sie diese Regelungen mit den Mitverantwortlichen in Ihrer Pfarrei und werben Sie für ihre Umsetzung.
Bei Rückfragen steht den Pfarrern/Pfarradministratoren die Hauptabteilung Seelsorge (Tel. 0941-597-1600) zur Verfügung.
Im Gebet herzlich verbunden
Michael Fuchs
Generalvikar
13.03.2020, 13:40 Uhr
Covid-19 - FAQs für das Bischöfliche Ordinariat/Allg. Verwaltung
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.
13.03.2020, 13:30 Uhr
Wichtige Informationen zum Thema Coronavirus und Betretungsverbot Schulen und Kitas
Sofern Sie vom Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen betroffen sind und die Betreuung Ihrer Kinder ab Montag, den 16.03.2020 nicht sicherstellen können, haben Sie die Möglichkeit gemäß § 29 Abs. 3 ABD einen Antrag auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts für bis zu 3 Arbeitstage zu stellen. Bitte informieren Sie Ihren Vorgesetzten auf dem gewohnten Dienstweg, sobald Sie die Notwendigkeit der Antragstellung für sich erkannt haben.
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Bay. Staatsregierung von Ministerpräsident Markus Söder informieren wir Sie über die aktuellen Inhalte, denen Sie entnehmen können, ob Ihre Situation unter die Notfallregelung zur Kinderbetreuung fällt: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php
Notfallkinderbetreuung ist dann gegeben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und
· die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
· die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
· die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter beim Robert-Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Konkretisierungen erfolgen im Lauf des Tages.
Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es werden also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte hat eine entsprechende Notbetreuung sicher zu stellen.
Im nächsten Schritt kontaktieren Sie bitte Ihren direkten Vorgesetzten, um darüber hinaus gemeinsam Lösungen zu finden, wie etwa Überstunden abzubauen oder Urlaub zu nehmen. Wir bitten Sie, sich tagesaktuell auch auf dieser Unterseite der Bistumswebseite über Geschehnisse zu informieren. Wir bitten Sie auch, alle Ihnen bekannten Mitarbeiter/innen über konkrete Infos aus der Homepage zu informieren, die keinen Zugang zum Internet haben.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den neuesten Hinweisen des Betriebsarztes sowie in der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.