Priesterrat
Der Priesterrat ist im Kirchenrecht für jede Diözese vorgeschrieben (can. 495 – 502). Er repräsentiert das Presbyterium der Diözese und bildet gleichsam den Senat des Bischofs. Seine Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese zu unterstützen, um das pastorale Wohl der Gläubigen so gut wie eben möglich zu fördern.
Der Priesterrat hat beratendes Stimmrecht, der Diözesanbischof hört ihn bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung, benötigt aber in einigen ausdrücklich bestimmten Fällen seine Zustimmung.
Im Konzilsdekret Presbyterorum ordinis (Über Dienst und Leben der Priester) heißt es: Die Bischöfe sollen die Priester "gern anhören, ja sie um Rat fragen und mit ihnen besprechen, was die Erfordernisse der Seelsorge und das Wohl der Diözese betrifft. Um dies erfolgreich durchzuführen, solle ein Kreis oder Rat der Priester, die das Presbyterium repräsentieren, den heutigen Umständen und Bedürfnissen angepasst, geschaffen werden. Dieser Rat kann den Bischof in der Leitung der Diözese mit seinen Vorschlägen wirksam unterstützen." (PO 7).
Zusammensetzung
Der Bischof hat im Priesterrat eine besondere Stellung: Er ist nicht Mitglied, beruft den Priesterrat aber ein, steht ihm vor und legt fest, über welche Themen gesprochen werden soll. Ohne ihn kann der Priesterrat nicht handeln. Die laufenden Geschäfte obliegen dem Sekretär, er führt auch durch die Tagesordnung.
Der Priesterrat besteht gegenwärtig aus 57 Mitgliedern. Jedes der 15 Dekanate der Diözese wird durch zwei Priester vertreten, meist sind es deren Dekane. Dazu kommen Vertreter großer diözesaner Einrichtungen, Vertreter bestimmter Personengruppen (z.B. ausländische Priester) sowie die Mitglieder des Domkapitels.
Der Bischof kann weitere Mitglieder in den Priesterrat berufen. Seine Amtsperiode dauert 5 Jahre, die aktuelle Periode läuft von 2022 bis 2027.